Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer erfasst den Erwerb von inländischen Grundstücken. Sie ist eine (Rechts-)Verkehrsteuer sowie eine gemeinschaftliche Bundesabgabe (von den Erträgen fallen 4% dem Bund und 96% den Gemeinden zu). Rechtsgrundlage für die Erhebung der Grunderwerbsteuer ist das Grunderwerbsteuergesetz 1987, BGBl. Nr. 309/1987 idgF.

Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick zur Grunderwerbsteuer.

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