Grundbesitzabgaben

Zu den Abgaben, die auf dem inländischen Grundbesitz beruhen, zählen die Grundsteuer, die Bodenwertabgabe und die Abgabe und Beiträge von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben.

Sie werden aus den von den Lagefinanzämtern für den Grundbesitz festgestellten Einheitswerten bzw. den daraus errechneten Grundsteuermessbeträgen unter Anwendung von einem Hebesatz oder einem Prozentsatz festgesetzt.

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