Schlechtes Gewissen – Was kann ich tun? – Die Selbstanzeige

Wie erlangt man Straffreiheit?

Ist eine Abgabenverkürzung bewirkt worden und ein (Tat)Erfolg bereits eingetreten, ist also beispielsweise aufgrund der unrichtigen Abgabenerklärung der unrichtige Steuerbescheid bereits zugestellt, ist es noch nicht zu spät.

Sie können trotzdem noch eine Strafe vermeiden, wenn Sie

Wann ist eine Selbstanzeige rechtzeitig?

Rechtzeitig bedeutet, dass 

Was ist eine Verfolgungshandlung?

Eine Verfolgungshandlung ist jede nach außen erkennbare Amtshandlung 

mit dem Ziel der Aufdeckung eines Finanzvergehens.

Diese Amtshandlung muss sich gegen eine bestimmte Person als den eines Finanzvergehens

gerichtet und die Aufdeckung eines Finanzvergehens zum Ziel gehabt haben.

Was versteht man unter der "Entdeckung der Tat"?

Von der Entdeckung der Tat ist dann auszugehen, wenn die Abgabenbehörde Feststellungen getroffen hat, aus denen der Nachweis der Verkürzung einer Abgabe bei vorläufiger Tatbeurteilung wahrscheinlich ist. Diese Feststellungen müssen Ihnen bekannt sein.

Beispiel:

Ein Außenprüfer meldet sich bei Ihnen zu einer Prüfung an und stellt fest, dass Sie in einem bestimmten Zeitraum keine Umsatzsteuervorauszahlungen entrichtet haben, obwohl solche angefallen sind.

In welcher Form kann die Verfehlung dargelegt werden?

Wesentlich ist die exakte Beschreibung der nunmehr eingestandenen Fehler. Je mehr Sie zur Wiedergutmachung beitragen desto besser! Die Straffreiheit wird nämlich nur im Umfang Ihres Geständnisses gewährt.

Lassen Sie in Ihrem eigenen Interesse nichts im Verborgenen!

Geben Sie die Abgabenarten und Zeiträume bekannt, hinsichtlich derer eine Verkürzung bewirkt worden ist.

Beispiele:

"Ich erkläre, Einkünfte aus der Vermietung meiner Eigentumswohnung in ..... nicht in meine Steuererklärung(en) der Jahre 2003 und 2004 aufgenommen zu haben"

"Es wird bekannt gegeben, dass die abgegebenen Lohnsteueranmeldungen für die Monate 1-12/ 2004 und 1-3/2005 falsch gewesen sind"

"Meine Betriebsausgaben für das Kalenderjahr 2004 sind überhöht, indem ich fingierte Subhonorare angesetzt habe."

Wie hat die Offenlegung der Besteuerungsgrundlagen zu erfolgen?

Die Offenlegung muss unverzüglich, vollständig und wahrheitsgemäß erfolgen; das heißt, die wahrheitsgemäßen und vollständigen Informationen müssen der Behörde als Grundlage für die Berechnung des verkürzten Abgabenanspruches dienen; die Abgabenbemessung muss ohne Vorhalt oder sonstige weitere Ermittlungen möglich sein.

Am Besten ist es, Sie überreichen gleich zum Zeitpunkt der Erstattung der Selbstanzeige an die Abgaben-/Finanzstrafbehörde eine vollständig ausgefüllte (berichtigte) Abgabenerklärung samt Beilagen, aus denen sich die verkürzten Abgaben nachvollziehen lassen. Je unvollständiger Ihre Angaben sind, desto eher besteht die Gefahr, dass Sie (zumindest teilweise) die Straffreiheit verlieren!

Entrichtung der verkürzten Abgaben

Die sich aus der Selbstanzeige ergebenden (Verkürzungs-)Beträge sind tatsächlich mit schuldbefreiender Wirkung zu entrichten.

Wenn Sie die sich aus der Selbstanzeige ergebenden Abgaben im Rahmen einer Zahlungserleichterung begleichen, muss die vollständige Entrichtung binnen zwei Jahren ab Zustellung des (berichtigten) Abgabenbescheides erfolgen.

Vorsicht! Bei den selbst zu berechnenden Abgaben (wie z.B. Umsatzsteuervorauszahlungen, Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag etc.) beginnt diese Frist bereits ab dem Zeitpunkt der Erstattung der Selbstanzeige zu laufen!

Die Selbstanzeige wirkt für den Anzeiger selbst und für die Person, für die sie erstattet wurde

Achten Sie darauf, dass die Selbstanzeige nicht nur für Ihre Firma/ Ihr Unternehmen erstattet wird, sondern auch für Sie persönlich!

Beispiel:

Es genügt nicht, wenn in der Selbstanzeige nur die Fa. XY GmbH angeführt ist.

Auch dann nicht, wenn es sich um eine so genannte Ein-Personen GmbH handelt, in der der Geschäftsführer auch gleichzeitig einziger Firmengesellschafter ist.

Es sind sämtliche Personen (Geschäftsführer, Prokurist, Buchhalter etc.) anzuführen, die allenfalls auch als Beitragstäter Straffreiheit erlangen wollen!

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