Kraftfahrzeugsteuer

Rechtsgrundlage der Kraftfahrzeugsteuer ist das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992 (KfzStG) in der derzeit geltenden Fassung. Wenn das KfzStG 1992 Begriffe des Kraftfahrrechtes verwendet, sind die Begriffsbestimmungen des Kraftfahrgesetzes 1967 maßgebend (§ 9 Abs 2 KfzStG).

Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick zur Kraftfahrzeugsteuer.

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