Spielerschutz

Im Bundesministerium für Finanzen wurde gemäß § 1 Abs. 4 GSpG mit 1.12.12010 eine Stelle zur Suchtprävention und Suchtberatung (Spielerschutzstelle) eingerichtet. Die Spielerschutzstelle widmet sich der Bedeutung des Spielerschutzes und der Spielerschutzprävention im österreichischen Glücksspielrecht und unterstützt auch in dieser Hinsicht die österreichische Glücksspielaufsicht in fachlicher Hinsicht.

Ziele der Arbeit der Spielerschutzstelle sind unter anderem:

Weiters wird die Spielerschutzstelle die Zusammenarbeit mit den für Spielerschutz weiterhin auch zuständigen anderen Bundesministerien und Bundesländer anstreben.

zum Seitenanfang scrollen

Seiteninhalt drucken

zum Seitenende springen