Interessentensuche SPIELBANKKONZESSIONEN


Das Bundesministerium für Finanzen gibt bekannt, dass das Recht zum Betrieb von 15 Spielbankstandorten und einem Pokersalonstandort gemäß §§ 21 und 22 Glücksspielgesetz (GSpG, BGBl. Nr. 620/1989 idgF) mit mehreren Konzessionserteilungsverfahren neu übertragen werden soll

Die Unterlagen zur Teilnahme an der öffentlichen Interessentensuche sind unter nachfolgendem LINK "Registrierung Interessenten Spielbankkonzessionen" öffentlich zugänglich. Die Bewerbungsfrist endet für jedes Bewerbungsverfahren zu unterschiedlichen Zeitpunkten.

Für den Download der Teilnahmeunterlagen ist eine vorhergehende Registrierung als Konzessionsinteressent notwendig. Die Registrierung stellt sicher, dass dem Konzessionsinteressenten über einen Wiedereinstieg allfällige weitere Informationen des Bundesministeriums für Finanzen zum Konzessionsbewerbungsverfahren "Spielbankkonzessionen" zugänglich werden und das Bundesministerium für Finanzen seinen allfälligen Informationsverpflichtungen gegenüber diesen Interessenten nachkommen kann.

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