Glücksspielautomatenverordnung 2011


Ziel der Glücksspielautomatenverordnung ist es, den gesetzlichen Begriff des Glücksspielautomaten in § 5 GSpG näher zu definieren und die für diese Glücksspielautomaten geltenden gesetzlichen Anforderungen des Glücksspielgesetzes zu konkretisieren.Die Veröffentlichung des Entwurfes der Glücksspielautomatenverordnung dient auch einer möglichst frühzeitigen Bekanntgabe der geplanten Detaillierungen zum Glücksspielgesetz.

Notifikationsentwurf gemäß RL 98/34/EG

Begutachtungsentwurf

Die Glücksspielautomatenverordnung wurde einem Begutachtungsverfahren mit offener Teilnehmermöglichkeit unterzogen. Allfällige Stellungnahmen zur Glücksspielautomatenverordnung waren bis zum 22. August 2011 an programmbuero.gluecksspiel@bmf.gv.at zu übermitteln.

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