Forum Finanz: Das „Sixpack“ der EU - Die wirtschaftliche Governance Europas und die Stabilität des Euro

Probleme wie die „sovereign debt crisis“ sollen in Zukunft von vornherein verhindert werden. Die Europäische Union hat daher in den letzten Monaten ein Paket von sechs Legislativmaßnahmen – allgemein „ sixpack“ genannt – intensiv zwischen Rat und Parlament verhandelt. Die Vorschläge umfassen Änderungen der beiden Verordnungen zum Stabilitäts- und Wachstumspakt, (neue) Verordnungen zur verstärkten Zusammenarbeit in Budgetfragen innerhalb der Euro-Zone sowie zur Vermeidung und Beseitigung makroökonomischer Ungleichgewichte und eine (ebenfalls neue) Richtlinie zur Stärkung der nationalen Haushaltsrahmen.

Diese Änderungen haben Auswirkungen auf die gesamtstaatliche Budgetpolitik Österreichs und für ganz Europa. Wichtige Punkte sind ein Anpassungspfad im Falle einer hohen Schuldenquote, die Rolle der Ausgabenregel als Auslöser für Sanktionen und rechtlich verbindliche Vorgaben in Bezug auf die nationalen Haushaltsrahmen. Die Vortragenden haben auf Seite des Rates den Gesetzwerdungsprozess begleitet und die österreichischen

Interessen vertreten. Sie werden Rede und Antwort stehen über Inhalt, Umsetzung und Konsequenzen des „sixpacks“ für Österreich und für Europa. Das Bundesministerium für Finanzen im Zusammenwirken mit dem Institut für Finanzwissenschaft und Steuerrecht lädt am

zu der Veranstaltung: „Das „Sixpack“ der EU - Die wirtschaftliche Governance Europas und die Stabilität des Euro – wie alles besser wird!?“ ein.

Vortragende:

Mag. BA Sebastian Essl

 

Bundesministerium für Finanzen – Abteilung III/1 – Allgemeine Wirtschaftspolitik

 

MR Dr. Alfred Katterl

 

Bundesministerium für Finanzen – Leiter der Abteilung III/1 – Allgemeine Wirtschaftspolitik

Um Anmeldung auf www.forumfinanz.bmf.gv.at bis 1. Juli 2011 wird gebeten. Für eventuelle Rückfragen erreichen Sie uns unter 01/514 33-501030 bzw. post.forumfinanz@bmf.gv.at.

Hinweis: Im Rahmen der Veranstaltung werden Foto-, Video- und Audioaufnahmen für Medien des Instituts für Finanzwissenschaft und Steuerrecht bzw. BMF angefertigt. Diese Einladung gilt als Zutrittsberechtigung in das BMF-Gebäude, Hintere Zollamtsstraße 2b und ist beim Sicherheitsdienst unaufgefordert vorzuweisen.

 

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