Etappenplan des BMF zum Behindertengleichstellungsgesetz (B-BGlStG)

Eines der wichtigsten behindertenpolitischen Ziele ist die Verwirklichung der Gleichstellung, also der Chancengleichheit und Gleichberechtigung behinderter mit nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens.

Im Regierungsübereinkommen für die XXIII. Gesetzesperiode wurde in mehreren Punkten die Wichtigkeit, „Barrieren in Gesetzen und Köpfen abzubauen" dokumentiert und gefordert.

Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) ist mit 1.1.2006 in Kraft getreten und verpflichtet im § 8 Abs. 2 den Bund , geeignete und konkret erforderliche Maßnahmen zu ergreifen, um Menschen mit Behinderungen den Zugang zu seinen Leistungen und Angeboten zu ermöglichen und nach Anhörung der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation einen Plan zum Abbau baulicher Barrieren für die von ihm genutzten Gebäude zu erstellen sowie dessen etappenweise Umsetzung vorzusehen („Etappenplan").

Ziel des Gesetzes ist die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft. Der Zugang und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen soll Personen mit Behinderung ermöglicht werden

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