Grundausbildungsverordnung


Die Grundausbildung wird durch die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Grundausbildung für die Bediensteten des Ressortbereiches (Grundausbildungsverordnung-BMF) BGBl. II Nr. 308/2009 geregelt.

Ziel der Grundausbildung ist die Vermittlung von Grund- und Übersichtskenntnissen (fachlich, sozial und methodisch), welche die Kernbereiche des jeweiligen Aufgabenbereiches (Steuer, Zoll, Allgemeiner Dienst) betreffen und von allgemeiner Bedeutung sind. Darüber hinaus sollen die Grundlagen der Organisationskultur, die Werte des Finanzressorts sowie die Grundsätze des Gender Mainstreamings vermittelt werden.

Für jeden auszubildenden Bediensteten ist in Abstimmung mit dem Dienstvorgesetzten und dem Ausbildungsmentor innerhalb von sechs Monaten nach Dienstantritt ein Ausbildungsplan für die Grundausbildung zu erstellen. Die Grundausbildung ist modular aufgebaut. Die dabei erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten sind in einer Dienstprüfung nachzuweisen. Diese besteht aus der Absolvierung aller im Ausbildungsplan vorgesehenen Module sowie der schriftlichen und mündlichen Dienstprüfung.

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