Richtlinie über die Verwalter Alternativer Investmentfonds (AIFM)

Die Richtlinie 2011/61/EU des Europäischen Parlaments und  des Rates vom 8. Juni 2011 über die Verwalter Alternativer Investmentfonds (AIFM) und zur Änderung der Richtlinien 2003/41/EG und 2009/65/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009 und (EU) Nr. 1095/2010 wurde am 1. Juli 2011 im Amtsblatt der Europäischen Union (L 174/1) veröffentlicht. Es werden auf europäischer Ebene umfassende regulatorische Rahmenbedingungen sowie Aufsichstvorschriften geschaffen. Die Richtlinie harmonisiert regulatorische Standards und erhöht die Aufsicht über die Aktivitäten der ManagerInnen und der von ihnen verwalteten Fonds. Dies verbesert die makro-prudentielle Aufsicht des Sektors, damit bei Bedarf koordinierte Maßnahmen ergriffen werden können, um die ordnungsgemäße Funktionsweise der Finanzmärkte sicherzustellen. Es weden auch Lücken und Inkonsistenzen bestehender nationaler Regelungen geschlossen. Zugleich wird eine sichere Grundlage für die Entwicklung eines Binnenmarkts für alternative Investmentfonds geschaffen.

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