BWG-Novelle (CRD III 1. Teil)

Mit dem Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bankwesengesetz geändert wird, soll die Richtlinie 2010/76/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Änderung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG im Hinblick auf die Eigenkapitalanforderungen für Handelsbuch und Wiederverbriefungen und im Hinblick auf die aufsichtliche Überprüfung der Vergütungspolitik teilweise umgesetzt werden Die Umsetzung hinsichtlich der aufsichtlichen Überprüfung der Vergütungspolitik hat bis 31. Dezember 2010 zu erfolgen. Die Bestimmungen hinsichtlich Eigenkapitalanforderungen für Handelsbuch und Wiederverbriefungen sind erst bis spätestens 31. Dezember 2011 umzusetzen und im vorliegenden Gesetzesentwurf noch nicht enthalten.

Parlamentarische Behandlung

Zeitplan

Nationalrat

Finanzausschuss 19. November 2010
Plenum 30. November 2010

Bundesrat

Finanzausschuss 15. Dezember 2010
Plenum 17. Dezember 2010

Mit dem im Finanzauschuss beschlossenen Abänderungsantrag wurden noch einige technische Änderungen vorgenommen.

Die Regierungsvorlage (in der Fassung des Abänderungsantrages) wurde im Plenum des Nationalrates einstimmig beschlossen. Der Bundesrat hat keinen Einspruch erhoben.

Die Verlautbarung erfolgte mit dem Bundesgesetzblatt vom 30. Dezember 2010, BGBl. I Nr. 118/2010.

Regierungsvorlage

Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz geändert wird, wurde in der 75. Sitzung des Ministerrates am 12. Oktober 2010 beschlossen.

Begutachtung

Der Begutachtungsentwurf wurde am 24. September 2010 in Begutachtung versandt, Ende der Begutachtungsfrist ist der 8. Oktober 2010.

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