Punzierung

Seit 1. November 2011 liegt die Aufsicht über das Punzierungswesen und die Zuständigkeit für die Registrierung nicht mehr beim Bundesminister für Finanzen, sondern in erster Instanz beim Zollamt Wien und in zweiter und letzter Instanz beim Unabhängigen Finanzsenat Wien. Beim Zollamt Wien wurde ein "Kompetenzzentrum Punzierungskontrolle" eingerichtet, welches diese Aufgaben wahrnehmen wird.

Die Standorte der Punzierungskontrollorgane in den Bundesländern und des Edelmetallkontrolllabors haben sich nicht geändert. Auch die Zuständigkeiten zur Einhebung der Punzierungskontrollgebühr sind gleich geblieben.

Die geänderten Telefon- und Faxnummern können der Seite "Amtstage und Auskunft" entnommen werden.

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