Registrierung

Beim Zollamt Wien wird ein Register geführt, in welchem alle österreichischen Betriebe, die der Punzierungskontrolle unterliegen, sowie alle österreichischen Erzeuger- und Verantwortlichkeitspunzen erfasst sind.

1. Registrierung von Betrieben

a) Neuregistrierung

Alle Inhaber von Betrieben, in denen Edelmetallgegenstände erzeugt, geprüft, gelagert, zum Verkauf angeboten, belehnt oder versteigert werden, müssen sich beim Zollamt Wien registrieren lassen. Für die Registrierung kann ein Registrierungsformular (Link am Seitenende) verwendet werden.

Ein Antrag auf Neuregistrierung ist spätestens 14 Tage vor Eröffnung eines Betriebes schriftlich zu stellen.

b) Änderung registrierter Daten und Betriebseinstellungen

Alle Änderungen bereits registrierter Daten, darunter fällt auch die Eröffnung eines weiteren Betriebsstandortes, oder auch vorübergehende oder dauernde Betriebseinstellungen sind dem Zollamt Wien binnen 14 Tagen schriftlich bekannt zu geben. Auch für diese Registrierungsmeldungen kann das Registrierungsformular verwendet werden.

c) Registrierungsnachweis beim Import von Edelmetallgegenständen

Wer Edelmetallgegenstände aus Nicht-EU-Staaten importiert, muss beim Import dem Zoll seine Registrierung nachweisen können. Ein solcher Registrierungsnachweis wird vom Zollamt Wien auf Verlangen ausgestellt.

d) Verständigungspflicht von öffentlichen Versteigerungen

Pfandleih- und Versteigerungsanstalten haben das Zollamt Wien spätestens eine Woche vor der öffentlichen Veräußerung von Edelmetallgegenständen zu verständigen. Die Bekanntgabe der vorgesehenen Versteigerungstermine einen oder mehrere Monate im Voraus ist selbstverständlich auch möglich. Die Bekanntgabe kann auch per Fax oder E-Mail (post.punzierung@bmf.gv.at) erfolgen.

2. Registrierung von Verantwortlichkeitspunzen

Wer eine neue Verantwortlichkeitspunze benötigt, kann diese beim Zollamt Wien registrieren lassen. Jeder Verantwortliche muss sich seine Punzen selbst anfertigen lassen.

Die zur Registrierung beantragte Verantwortlichkeitspunze darf nicht mit

verwechselt werden können.

Da bereits sehr viele Buchstabenkombinationen und Zeichen vergeben sind, wird jedem, der eine neue Verantwortlichkeitspunze benötigt, geraten, vor der Anfertigung mit dem Zollamt Wien Kontakt aufzunehmen und Auskunft einzuholen, ob bei der von ihm für seine Punze vorgesehenen Zeichen- oder Buchstabenkombination Verwechslungsgefahr mit anderen bereits bestehenden Punzen besteht. Auf seinen Wunsch hin, kann der Entwurf der von ihm vorgesehenen Zeichen- oder Buchstabenkombination bis zum Zeitpunkt der Fertigstellung seiner Punze und deren Vorlage zur Registrierung unverbindlich vorgemerkt und so "reserviert" werden.

Die Registrierung von Verantwortlichkeitspunzen, für die Verwechslungsgefahr besteht, wird vom Zollmt Wien mit Bescheid abgelehnt.

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