EU-Mitgliedstaaten

Die Prüfung und Punzierung von Edelmetallgegenständen ist in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich geregelt. Bislang ist mangels Einigung der Mitgliedstaaten noch keine Harmonisierung im Rahmen der EU erfolgt. Es gibt in der EU im Wesentlichen drei Punzierungssysteme:

  1. Reine Eigenpunzierung

    Bei einem System der reinen Eigenpunzierung wird die Prüfung und Punzierung der Edelmetallgegenstände von den Erzeugern, Händlern und Importeuren selbst vorgenommen. Es gibt keine Möglichkeit eine Punzierung von einer unabhängigen (in der Regel staatlichen) Prüfstelle vornehmen zu lassen.
    Ein solches System der reinen Eigenpunzierung haben neben Österreich noch Deutschland, Griechenland und Luxemburg.

  2. Fakultative Punzierung

    In fakultativen Punzierungssystemen werden die Edelmetallgegenstände grundsätzlich von den Erzeugern, Händlern und Importeuren selbst geprüft und punziert. Sie haben jedoch auch die Möglichkeit ihre Edelmetallgegenstände freiwillig durch eine unabhängige (in der Regel staatliche) Prüfstelle prüfen und punzieren zu lassen.
    Ein solches System der fakultativen Punzierung haben Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Italien, Malta, Rumänien, Schweden und Slowenien.

  3. Obligatorische Punzierung

    Bei obligatorischen Punzierungssystemen wird die Prüfung und Punzierung von Edelmetallgegenständen durch eine staatliche oder eine andere unabhängigen Prüfstelle vorgenommen. Ein obligatorisches Punzierungssystem haben Frankreich, Großbritannien, Bulgarien, Irland, Lettland, Litauen, Niederlande, Polen, Portugal, Slowakei, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern.

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