Oesterreichische Clearingbank AG

Um Liquidität im Interbankenmarkt wiederherzustellen wurde von den Kreditinstituten die Oesterreichische Clearingbank AG (OeCAG) errichtet. Aufgabe der OeCAG ist es, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung von Kreditinstituten und Versicherungen im Wege der Interbankenmarkts Mittel aufzunehmen und diese im Wege des Interbankenmarkts wieder an Kreditinstitute und Versicherungen, die einen Refinanzierungsbedarf aufweisen, zu verleihen. Dem Markt kann damit in vergrößertem Ausmaß Liquidität zur Verfügung gestellt werden. Für die Inanspruchnahme von Leistungen der OeCAG muss ein marktkonformes Entgelt entrichtet werden.

Der Bundesminister für Finanzen hat  für Forderungsausfälle aus Geschäften der OeCAG eine Haftung in Höhe von 4 Mrd. Euro übernommen. Die OeCAG hat für diese Haftung an den Bund ein Haftungsentgelt zu entrichten.

Um weitere Liquidität zu beschaffen konnte die OeCAG auch mit Bundeshaftung abgesicherte Wertpapiere begeben.

Da das Interbankmarktstärkungsgesetz mit 31. Dezember 2010 außer Kraft getreten ist, tätigt die OeCAG seit diesem Zeitpunkt kein Neugeschäft mehr.

 

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