Maßnahmenpaket zur Sicherung und Stabilisierung des österreichischen Finanzmarktes

Auf der Grundlage der Beschlüsse auf europäischer Ebene zur Stabilisierung der Finanzmärkte hat das Parlament im Oktober 2008 ein umfassendes und nachhaltiges Maßnahmenpaket zum Schutz der Sparer und zur Absicherung und Stärkung der Kreditinstitute und Versicherungen beschlossen. Auf Grund der Bestimmungen des europäischen Wettbewerbsrechtes muss das österreichische Maßnahmenpaket von der Europäischen Kommission genehmigt werden. Diese Genehmigung ist mit Entscheidung K(2008) 8408 endg. vom 9. Dezember 2009 erfolgt und wurde mit Entscheidung K(2009) 5253 endg. vom 30. Juni 2009 von der Europäischen Kommission bis 31. Dezember 2009, mit Entscheidung K(2009) 10240 endg. vom 17. Dezember 2009 bis 30. Juni 2010, mit Entscheidung K(2010) 4370 endg. vom 25. Juni 2010 bis 31. Dezember 2010 und mit Entscheidung K(2010) 9313 endg. vom 16. Dezember 2010 bis 30. Juni 2011 verlängert.

 Die zentralen Punkte des österreichischen Maßnahmenpaketes umfassen

a)         Belebung des Interbankmarktes
b)         Stärkung und Stabilisierung einzelner Institute
c)         Förderung des Vertrauens in die Finanzmärkte (Einlagensicherung)
d)         Stärkung der Aufsicht

a) Belebung des Interbankmarktes

Zur Wiederherstellung eines funktionierenden Geldmarktes ist im Interbankmarktstärkungsgesetz (IBSG) eine Ermächtigung des Bundesministers für Finanzen für die Übernahme von Bundeshaftungen

vorgesehen. Für diese Maßnahmen steht ein Haftungsrahmen von insgesamt 50 Mrd. Euro zur Verfügung.

Das Interbankmarktstärkungsgesetz ist mit 31. Dezember 2010 außer Kraft getreten. Aus diesem Grund können keine neuen Garantien für Wertpapieremissionen übernommen werden. Auch die OeCAG tätigt seit dem 31. Dezember 2010 kein Neugeschäft mehr.

b) Stärkung und Stabilisierung einzelner Institute

Das Finanzmarktstabilitätsgesetz ermächtigt den Bundesminister für Finanzen zu Maßnahmen zur Stärkung der Eigenkapitalausstattung von Kreditinstituten und Versicherungsunternehmen. Dies kann in Form von Haftungsübernahmen für ausfallsgefährdete Kredite und Veranlagungen, in Form der Bereitstellung von Eigenkapital, insbesondere Partizipationskapital, aber auch durch den Erwerb von Gesellschaftsanteilen an Instituten durch den Bund. Für diese Maßnahmen stehen bis zu 15 Mrd. Euro zu Verfügung.

c) Förderung des Vertrauens in die Finanzmärkte (Einlagensicherung)

Als dritten Pfeiler dieses Pakets wurde als vertrauensbildende Maßnahme für die Sparerinnen und Sparer die 100%ige Sicherung der Einlagen natürlicher Personen beschlossen. Diese Maßnahme war mit 31. Dezember 2009 befristet und ist ab 1. Jänner 2010 mit 100.000 Euro begrenzt. Weiters wurde in diesem Zusammenhang die Einlagensicherung für KMUs mit bis zu 50.000 Euro beschlossen.
Der Staat übernimmt die Finanzierung der Entschädigung, sofern sie über die 50.000 Euro hinausgeht. Dafür sind im Maßnahmenpaket 10 Mrd. Euro vorgesehen.
Nachstehendes, gemeinsam mit der FMA ausgearbeitetes Dokument gibt einen Überblick über die Neuregelungen bei der Einlagensicherung.

d) Stärkung der Aufsicht

Schließlich wurde der FMA die Möglichkeit gegeben, Verbote in Bezug auf „naked short selling“ (Verkauf von Wertpapieren, ohne diese selbst zu besitzen) zu erlassen und Verstöße entsprechend zu sanktionieren. Diese Verordnungen wurden schon seitens der FMA erlassen.

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