Rechtliche Grundlagen

Das Gesetzespaket zur Sicherung und Stabilisierung des österreichischen Finanzmarktes wurde mit BGBl. I Nr. 136/2008 kundgemacht und ist am 27. Oktober 2008 in Kraft getreten. Es umfasst insbesondere das Bundesgesetz zur Stärkung des Interbankenmarktes (IBSG), das Bundesgesetz über Maßnahmen zur Sicherung der Stabilität des Finanzmarktes (FinStaG) und eine Änderung des Bankwesengesetzes, des Börsegesetzes und des Finanzmarktaufsichts­behördengesetzes.

Weiters wurde aufgrund des FinStaG iVm § 1 Abs. 4 IBSG eine Verordnung erlassen, welche nähere Vorschriften über den Inhalt der zwischen dem Bund und den Instituten zu schließenden Vereinbarungen enthält (BGBl. II Nr. 382/2008).

Das Interbankmarktstärkungsgesetz ist zwischenzeitlich mit 31. Dezember 2010 außer Kraft getreten.

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