Kassenwerte und Zollwertkurse

1.  Kassenwerte

werden festgesetzt, um Beträge, die behördliche Dienststellen in Fremdwährung vereinnahmen, auszahlen oder verrechnen, in inländische Währung umzurechnen.     

Die Kassenwerte werden zum 1. Jänner und 1. Juli eines jeden Jahres, erforderliche Änderungen zu jedem folgenden Monatsersten sowohl im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" als auch im "Amtsblatt der österreichischen Finanzverwaltung" verlautbart.   

2.  Zollwertkurse

werden festgesetzt, um bei der Ermittlung des Zollwertes Wertangaben in Fremdwährung in inländische Währung umzurechnen.     

Für jene Währungen, für die kein Umrechnungskurs festgesetzt wird, ist der jeweilige Kassenwert der betreffenden Währung maßgebend.     

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