Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung

Die Vorgehensweise der Geldwäscher

Jeder Finanzplatz birgt in sich das Risiko, für Geldwäscherei missbraucht zu werden. Darunter versteht man das Verschleiern des illegalen Ursprungs von Erträgen aus kriminellen Aktivitäten. Geldwäscherei geschieht – einem klassischen Modell folgend – in drei Stufen:

Die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung

Schwerer festzumachen ist der Umfang der Terrorismusfinanzierung. Darunter versteht man das Bereitstellen von (auch legalen) Vermögenswerten zur Ausführung eines terroristischen Aktes. Im Zuge der Ermittlungen nach den Attentaten des 11. September 2001 konnten aus den Finanzströmen vor diesen Attentaten Rückschlüsse auf internationale Verbindungen und auf die Planung gezogen werden. Seither versucht man, Kapitalströme für terroristische Zwecken zu verhindern und terroristischen Organisationen die Verfügungsgewalt über ihr Vermögen zu entziehen.

Internationale Standards

Zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung wurde 1989 die Financial Action Task Force (FATF) gegründet. Weitere wesentliche Rahmenbedingungen wurden durch die Geldwäscherichtlinien der EU geschaffen. Österreich ist als Mitgliedstaat der EU und als  Mitglied der FATF aktiv daran beteiligt, diese Standards sowohl national als auch international umzusetzen.

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