Grundlagen in Österreich

Sowohl Geldwäscherei als auch Terrorismusfinanzierung sind in Österreich unter Strafe gestellt (§§ 165 und 278d StGB). Unter Geldwäscherei versteht man das Verschleiern des illegalen Ursprungs von Erträgen aus kriminellen Aktivitäten, so genannten Vortaten. Doch nicht jede Straftat stellt eine Vortat zur Geldwäscherei dar. Darunter fallen alle vorsätzlichen Handlungen, die mit lebenslanger oder mehr als dreijähriger Freiheitsstrafe bedroht sind (so genannte Verbrechen), sowie bestimmte Vergehen, wie < ="zum Beispiel">z.B. Urkundenfälschung oder Schmuggel.

Die gesetzlichen Regelungen in Österreich

In Österreich gibt es kein eigenes Geldwäschereigesetz: Die Regelungen sind in verschiedenen Gesetzen zu finden. Da der Finanzsektor naturgemäß einer der anfälligsten Bereiche ist, enthalten auch Bankwesen-, Versicherungsaufsichts- und Wertpapieraufsichtsgesetz eigene Regelungen zu Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Daneben gibt es Bestimmungen u.a. in der Gewerbeordnung, dem Glücksspielgesetz sowie in der Rechtsanwalts- und Notariatsordnung. Diese Bestimmungen legen großes Gewicht auf das Prinzip "Know your customer", das Geldwäschern den Vorteil der Anonymität nehmen soll. Zu diesem Zweck ist festgelegt, dass etwa sobald eine Transaktion 15.000 Euro erreicht oder eine dauernde Geschäftsbeziehung eingegangen wird, u.a. Kredit- und Finanzinstitute, Rechtsanwälte und Immobilienmakler  dazu verpflichtet sind, den Kunden zu identifizieren. Daneben sind weitere präventive Maßnahmen vorgeschrieben (so genannte Sorgfaltspflichten). Kommt ein Verdacht auf Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung auf, muss eine Meldung an die österreichische Geldwäschemeldestelle im Bundesministerium für Inneres erstattet werden.

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