Zukunftsvorsorge

Die Zukunftsvorsorge soll nicht nur die private Altersvorsorge sondern auch den Österreichischen Kapitalmarkt fördern. Im Unterschied zur bisherigen prämienbegünstigten Pensionsvorsorge müssen 40% des veranlagten Kapitals in Aktien eines EWR-Landes, das eine Börsenkapitalisierung hat, die 30% des Bruttoinlandsproduktes nicht übersteigt, veranlagt werden. Mit dem Budgetbegleitgesetz 2007 (BGBl. I Nr. 24/2007) wurde der Prozentsatz von 30% auf 40% angehoben. Diese Bestimmung führt insbesondere zu Veranlagungen an der Wiener Börse aber auch zu Veranlagungen an den Börsen der neuen Mitgliedstaaten.

Angeboten wird die Zukunftsvorsorge derzeit im Wege von Rentenversicherungen und Pensionsinvestmentfonds.

Zur Absicherung der geleisteten Beiträge ist im Falle der Verrentung eine Kapitalgarantie verpflichtend vorgesehen, die neben den geleisteten Beiträgen auch die staatlichen Prämien umfasst. Im Falle der Verrentung ist für die prämienbegünstigten Beiträge, sowohl für die Veranlagungsphase als auch für die Zeit der Rentenauszahlung, Steuerfreiheit vorgesehen. Nach bereits 10 Jahren ist auch eine Ausstiegsmöglichkeit - unter bestimmten steuerlichen Rahmenbedingungen - möglich. Ein Wechsel von der prämienbegünstigten Pensionsvorsorge zur Zukunftsvorsorge ist zulässig.

Die gesetzliche Umsetzung des Vorsorgemodells erfolgte in den §§ 108g bis 108i des Einkommensteuergesetzes (BGBl. I Nr. 155/2002). Die Novellierung mit der unter anderem der vorgeschriebene Aktienanteil auf 40 % gesenkt wird, wurde mit BGBl. I Nr. 10/2003 verlautbart.

Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2009 wurde die Aktienquote auf 30% gesenkt und bei Neuabschlüssen wird die Aktienquote im Abängigkeit vom Lebensalter der/des Vertragsinhaberin/s in zwei Schritten verringert (Lebenszyklusmodell):

Für bestehende Verträge ist ein Wahlrecht zum Umstieg ins Lebenszyklusmodell vorgesehen.

Beitragsleistung und Prämie

Prämienbegünstigt können bis zur Erreichung des jeweiligen gesetzlichen Pensionsalters Beiträge bis maximal 1,53 % des Sechsunddreißigfachen der Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung
(§ 45 Abs. 1 ASVG) pro Kalenderjahr einbezahlt werden. Die staatliche Prämie berechnet sich nach einem Prozentsatz der im jeweiligen Kalenderjahr geleisteten Beiträge, dieser Prozentsatz beträgt ab 2012 mindestens 4,25% und höchstens 6,75%. Der jeweils für ein Kalenderjahr festgesetzte Prozentsatz ist von der Entwicklung des Zinsniveaus auf den Kapitalmärkten abhängig und wird analog zur Bausparprämie berechnet.

Jahr

höchstmögliche prämienbegünstigte Einzahlung

staatliche Prämie (Steuererstattung)

höchstmögliche Prämie in Euro

2003

EUR 1.851,--

9,5 %

EUR 175,85

2004

EUR 1.901,--

9,0 %

EUR 171,09

2005

EUR 2.000,--

9,0 %

EUR 180,--

2006

EUR 2.066,--

8,5 %

EUR 175,61

2007

EUR 2.115,07

9,0 %

EUR 190,36

2008

EUR 2.164,64

9,5 %

EUR 205,64

2009  EUR 2.214,22 9,5 % EUR 210,35
2010 EUR 2.263,79 9,0 % EUR 203,74
2011 EUR 2.313,36 8,5 % EUR 196,64
2012 EUR 2.329,88 4,25 % EUR 99,02

Entwicklung

Die Zukunftsvorsorge hat sich mit insgesamt 281.138 abgeschlossenen Verträgen bereits im ersten Jahr (2003) zu einer der beliebtesten Vorsorgeformen der Österreicher entwickelt.

Ende 2006 haben die Anbieter ein Veranlagungsvolumen von nahezu 1,8 Mrd. EURO verwaltet und im ersten Halbjahr 2007 konnte der einmillionste Vertrag abgeschlossen werden.

Ende 2008 betrug die Anzahl der Verträge bereits über 1,3 Millionen und das verwaltete Vermögen hat fast 2,8 Mrd. Euro erreicht.

Trotz des schwierigen Kapitalmarktumfeldes konnte die Zukunftsvorsorge auch im Jahr 2009 wieder Zuwächse verzeichnen. Die Anzahl der Verträge ist auf 1,45 Millionen gewachsen und auch das verwaltete Vermögen hat mit 3,8 Mrd. Euro einen neuen Höchststand erreicht.

Weitere Informationen sind auf der Homepage der Finanzmarktaufsichtsbehörde im Bereich Versicherungen/Publikationen verfügbar.

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