Pensionskassen

Mit der Einführung der Pensionskassen wurde 1990 die betriebliche Altersversorgung auf neue gesetzliche Grundlagen gestellt.

Das Pensionskassengesetz regelt die aufsichtsrechtlichen Vorschriften und das Betriebspensionsgesetz legt die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen fest.

Da die Pensionskassen das Vermögen der Begünstigten treuhändig verwalten und somit ein besonderes Schutzbedürfnis vorliegt, unterliegen sie der Aufsicht durch die Finanzmarktaufsichtsbehörde.

Aktuelles

Mit dem 1. Stabilitätsgesetz 2012 wird mit § 48b PKG die optionale Möglichkeit der Vorwegbesteuerung befristet eingeführt. Der Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Pensionskassengesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Betriebspensionsgesetz, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz und die Rechtsanwaltsordnung geändert werden, wurde am 23. November 2011 in Begutachtung versandt. Damit sollen die in Sozialpartnerverhandlungen erarbeiteten Optimierungen und Verbesserungen des Pensionskassensystems in den genannten Gesetzen umgesetzt werden.

Die Abfindungsgrenze gemäß § 1 Abs. 2 PKG betrug für die Jahre 2009 und 2010 10.500 Euro und hat sich für das Jahr 2011 auf 10.800 Euro erhöht.

Ab 1. Jänner 2012 beträgt die Abfindungsgrenze 11.100 Euro.

Der Mindestertrag für die Periode 2007-2011 beträgt 0,92%. Sämtliche Werte sind auf der Unterseite Mindestertrag angegeben.

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