Anmeldung, Rücksetzen und Abmeldung

Anmeldung

Einzelunternehmer können sich online, schriftlich oder persönlich bei einem beliebigen Finanzamt zu FinanzOnline anmelden.

Die Anmeldung von Personengesellschaften und juristischen Personen kann nur persönlich bei einem beliebigen Finanzamt durchgeführt werden.

Bei der Anmeldung am Finanzamt muss der jeweilige Einzelunternehmer oder der gesellschaftsrechtliche Vertreter (z.B. Vorstand, Geschäftsführer) im Zuge der persönlichen Vorsprache folgende Unterlagen vorlegen:

Sowohl der Einzelunternehmer als auch der gesellschaftsrechtliche Vertreter kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen, wenn diesem eine beglaubigte Spezialvollmacht erteilt wurde.

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie folgende drei Zugangskennungen:

Die Übermittlung dieser Zugangskennungen erfolgt entweder persönlich am Finanzamt oder durch Zustellung mit Rückscheinbrief (RSa).

 

Rücksetzen auf Start-Supervisor

Nach dem dritten Login-Versuch mit falschen Zugangskennungen wird der Benutzer gesperrt.

Ein Supervisor kann die Sperre in der Funktion 'Benutzer Einzel' aufheben und bei Bedarf eine neue 'Start-PIN' vergeben. Wird ein Supervisor gesperrt und wurde kein weiterer Supervisor angelegt, der die Sperre aufheben könnte, kann ein Rücksetzen auf Start-Supervisor beantragt werden.

Einzelunternehmern stehen folgende Möglichkeiten zum Rücksetzen auf Start-Supervisor zur Verfügung:

Personengesellschaften und juristischen Personen stehen folgende Möglichkeiten zum Rücksetzen auf Start-Supervisor zur Verfügung:


Bei Unternehmern wird nach dem Einstieg in FinanzOnline mit den neuen Zugangskennungen automatisch die Seite 'Anlegen erster Supervisor' aufgerufen. Ein erster ("echter") Supervisor muss angelegt werden. Anschließend verliert die 'Benutzer-Identifikation' und 'PIN' des 'Start-Supervisors' ihre Gültigkeit und kann nicht mehr verwendet werden.

 

Abmeldung

Sie können sich unter Verwendung des entsprechenden Formulars persönlich bei jedem Finanzamt abmelden.

 

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