Informationen für Softwarehersteller
Softwarehersteller finden auf den folgenden Seiten wichtige Informationen für die Datenstromübermittlung.
Voraussetzung ist ein aufrechter Zugang zu FinanzOnline (Anmeldung siehe FinanzOnline für Unternehmer).
Übermittlung
Daten von Erklärungen (z.B. Umsatzsteuervoranmeldung) und Anträgen (z.B. Rückzahlungsantrag) können im Datenstrom elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden.
Für die Übermittlung wird eine von FinanzOnline nicht angebotene (externe) Software benötigt, die XML-Dateien erzeugt, die den veröffentlichten Strukturen entsprechen.
Voraussetzung für Übermittlungen im Datenstrom
- Das Format der Daten muss hinsichtlich der Struktur des Datensatzes den im nachfolgenden Bereich unter "Detailinformationen für die Datenstromübermittlung" genannten Vorgaben entsprechen.
- Pro Datenpaket darf die Größe von 5 MB nicht überschritten werden.
Prüfungen bei Übermittlungen im Datenstrom
Bei der Übermittlung von Daten im Datenstrom erfolgt sofort eine formale und bei der Verarbeitung (wird zwei Mal täglich durchgeführt) eine inhaltliche Prüfung.
- Formale Prüfung
Bei der formalen Prüfung können folgende Meldungen erhalten werden:
- Bestätigungsmeldung:
Nach Übermittlung der Daten im Datenstrom wird folgende Bestätigungsmeldung (am Seitenanfang, grün umrandet) ausgegeben:
"XML-File wurde gesendet, es wurde(n) XX Erklärung(en) übermittelt. Ob die Übermittlung ordnungsgemäß eingebracht wurde, steht im Übermittlungsprotokoll in der Databox."
Mit dieser Meldung wird bestätigt, dass ein XML-File gesendet wurde. Dabei ist zu beachten, dass die Erklärungen bzw. Anträge erst nach einer positiven inhaltlichen Prüfung durch Bestätigung im Übermittlungsprotokoll in der Databox als eingebracht gelten.
- Fehlermeldung:
Sollte die Übermittlung im Datenstrom fehlerhaft sein, wird folgende Fehlermeldung (am Seitenanfang, rot umrandet) ausgegeben:
"Beschreibung des Fehlers ... XML-Datei fehlerhaft!"
Nach Behebung des Fehlers ist die Übermittlung des gesamten Datenpaketes zu wiederholen.
Die Bestätigungs- bzw. Fehlermeldung wird sofort angezeigt.
- Inhaltliche Prüfung
Bei der inhaltlichen Prüfung können folgende Übermittlungsprotokolle in die DataBox gestellt werden:
- Datenpaket wurde zur Gänze eingebracht.
Wurde das Datenpaket zur Gänze für verarbeitbar befunden, wird im Übermittlungsprotokoll die Übernahme des gesamten Datenpaketes bestätigt.
- Datenpaket wurde nicht (vollständig) eingebracht.
Wurde das Datenpaket (teilweise) für nicht verarbeitbar befunden, werden im Übermittlungsprotokoll die fehlerhaften und nicht übernommenen einzelnen Datensätze aufgelistet und der (die) dazugehörende(n) Fehler beschrieben.
Die fehlerhaften Datensätze müssen nach Korrektur nochmals übermittelt werden. Die Satznummern ohne Fehlerhinweis gelten als eingebracht.
Für am Vormittag übermittelte Datenpakete wird am gleichen Tag (Nachmittag) ein Übermittlungsprotokoll in die DataBox gestellt. Für am Nachmittag übermittelte Datenpakete wird ein Übermittlungsprotokoll am nächsten Tag (Vormittag) in die DataBox gestellt.
Testübermittlung
Der Testbetrieb dient zur Überprüfung der von einer externen Software erstellten Datenpakete.
Wenn für entsprechend übermittelte Daten eine Bestätigungsmeldung (am Seitenanfang, grün umrandet) erhalten wird, wurden die übermittelten Daten von der Finanzverwaltung testweise übernommen. Die übermittelten Daten gelten aber als nicht eingebracht.
Anmerkung:
Es kann immer nur eine Test- oder Produktionsübermittlung durchgeführt werden. Weiters kann immer nur eine Erklärungsart ausgewählt werden.
Besonderheiten bei Testübermittlungen
- Die Felder 'IDENTIFIKATIONSBEGRIFF' und 'FASTNR' werden nicht gegen die gespeicherten Daten der Finanzverwaltung geprüft.
- Vom Steuerakt abhängige Prüfungen (z.B. aufrechter Umsatzsteuerakt, steuerliche Vertretung) werden nicht durchgeführt.
- Zur besseren Kontrolle und Überprüfung sollten überschaubare Datenpakete (maximal 50 einzelne Erklärungen) übermittelt werden.
Online-Forum
Fragen können Sie direkt an die Wirtschaftskammer Österreich richten, die dazu ein eigenes Online-Forum eingerichtet hat.
Detailinformationen für die Datenstromübermittlung
- Arbeitnehmer/innenveranlagung 2011
- Arbeitnehmer/innenveranlagung 2010
- Arbeitnehmer/innenveranlagung 2009
- Arbeitnehmer/innenveranlagung 2008
- Arbeitnehmer/innenveranlagung 2007
- Arbeitnehmer/innenveranlagung 2006
- Berichtigung Buchung SB
- Beteiligte von Personengesellschaften/-gemeinschaften
- Buchung SB
- E-Bilanz - Version 3.23
- E-Bilanz - Version 3.22
- E-Bilanz - Version 3.21
- E-Bilanz - Version 3.20
- EU-Quellensteuer
- Fristverlängerung Abgabenerklärung
- Investmentfonds
- Jahreserklärung 2011 (E1, E1a, E1b, E1c, L1i, L1k, E11, U1, K1, K1-B, K1-V, K1g, K10, K11, K12, K2, K2a, K2b, E6, E6a, E6a-1, E6b, E61, E6c, E7)
- Jahreserklärung 2010 (E1, E1a, E1b, E1c, L1i, L1k, E11, U1, K1, K1-B, K1-V, K1g, K10, K11, K12, K2, K2a, K2b, E6, E6a, E6a-1, E6b, E61, E6c, E7)
- Jahreserklärung 2009 (E1, E1a, E1b, E1c, L1i, L1k, E11, U1, K1, K1-B, K1-V, K1g, K10, K11, K2, K2a, K2b, E6, E6a, E6a-1, E6b, E61, E6c)
- Jahreserklärung 2008 (E1, E1a, E1b, E1c, E11, U1, K1, K1-B, K1-V, K1g, K10, K11, K2, K2a, K2b, E6, E6a, E6a-1, E6b, E61, E6c)
- Jahreserklärung 2007 (E1, E1a, E1b, E1c, E11, U1, K1, K1-B, K1-V, K1g, K10, K11, K2, K2a, K2b, E6, E6a, E6a-1, E6b, E61, E6c)
- Jahreserklärung 2006 (E1, E1a, E1b, E1c, U1, K1, K1g, K1-B, K1-V, K10, K2, K2a, K2b, E6, E6a, E6a-1, E6b)
- Jahreserklärung 2005 (E1, E1a, E1b, E1c, U1, K1, K1g, K1-B, K1-V, K10)
- Jahreserklärung 2004 (E1, E1a, E1b, E1c, U1, K1, K10)
- Jahreserklärung 2003 (E1, E1a, E1b, E1c, U1, K1)
- Kommunalsteuerbemessungsgrundlage
- Kommunalsteuererklärung (KommSt1, KommSt2)
- Meldung zur Zahlung von SB
- Rückzahlung
- Stabilitätsabgabe
- Teamverwaltung
- Übertragung innerhalb der Finanzverwaltung
- Umsatzsteuervoranmeldung ab 07/2010
- Vorsteuererstattung
- Zahlungserleichterung
- Zusammenfassende Meldung ab Jänner 2010
Detailinformationen für sonstige Funktionen
Aktuelle Liste der Finanzämter
Als weitere Serviceleistung finden Sie unter dem folgenden Link eine aktuelle Liste der Finanzämter mit Adress- und Telefoninformationen im CSV-Format zum Download. Die Liste wird bei Aufruf generiert, damit ist sichergestellt, dass jederzeit der letztgültige Stand verfügbar ist.