Informationen für Gemeinden

Gemeinden können FinanzOnline insbesondere für die Übermittlung der Bemessungsgrundlagen für die Kommunalsteuer an die Finanzverwaltung verwenden. Im Gegenzug werden der jeweiligen Gemeinde die Ergebnisse der Kommunalsteuerprüfungen rückgemeldet.

Bevor in das Verfahren eingestiegen werden kann, muss die Gemeinde einmalig angemeldet werden. Dies ist für die eindeutige Identifizierung aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer notwendig. Nach der erfolgreichen Anmeldung erhält der gesetzliche Vertreter die entsprechenden Zugangsberechtigungen.

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