2. Etappe der Haushaltsrechtsreform

Derzeit arbeitet das Bundesministerium für Finanzen an der 2. Etappe der Haushaltsrechtsreform, die ab 2013 in Kraft treten wird.

Die zweite Etappe verfolgt folgende Ziele:

In die Haushaltsrechtsreform sind internationale Erfahrungen anderer Staaten ebenso eingeflossen wie die österreichischen Erfahrungen mit neuen Budgetregelungen, vor allem mit der haushaltsrechtlichen Flexibilisierungsklausel. Mit dieser zweiten Etappe der Haushaltsrechtsreform wird der Bund ein modernes und nach "Best Practices" ausgerichtetes Haushaltsrecht erhalten.

Wirkungsorientierung

Hier finden Sie die Ergebnisse der Arbeitsgruppe "Wirkungsorientierte Steuerung".

Gender Budgeting

Handbücher

Folgende Handbücher erläutern die wesentlichen Neuerungen der 2. Etappe der Haushaltsrechtsreform.

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