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Das Budget


Bundesfinanzrahmen und Strategiebericht
Bundesfinanzgesetze und Beilagen
Förderungsberichte


Bundesfinanzrahmen und Strategiebericht

Am 1. Jänner 2009 trat die erste Etappe der Haushaltsrechtsreform in Kraft. Mit ihr wurde als zentrales Instrument für die mittelfristige Gesamtsteuerung im Rahmen der Haushaltsführung ein Finanzrahmen eingeführt. Das neue Bundesfinanzrahmengesetz (BFRG) ermöglicht erstmals eine mittelfristige Budgetplanung. Das BFRG legt verbindliche Ausgabenobergrenzen für vier Jahre in die Zukunft und für fünf „Rubriken“ fest. Sie entsprechen den wichtigsten Aufgaben des Bundes:

  1. Recht und Sicherheit
  2. Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie
  3. Bildung, Forschung, Kunst und Kultur
  4. Wirtschaft, Infrastruktur und Umwelt
  5. Kassa und Zinsen

Die Ministerinnen und Minister erhalten aus diesen Rubriken die Budgets für ihre Ressorts. Für sie gelten ebenfalls verbindliche Ausgabenobergrenzen. Auch der Stand des Personals, das je Ressort beschäftigt werden darf, wird durch eine Obergrenze limitiert. Diese Obergrenzen werden jährlich jeweils für die nächsten vier Jahre festgelegt. Dies unterstützt eine nachhaltige Haushaltsentwicklung.

Begleitet wird das Bundesfinanzrahmengesetz von einem Strategiebericht: Er informiert die Öffentlichkeit über das Bundesfinanzrahmengesetz sowie dessen wesentliche budget- und wirtschaftspolitischen Ziele und erläutert auch die Einnahmenentwicklung des Bundes. Außerdem gibt der Strategiebericht einen Überblick über die wirtschaftliche Lage und deren voraussichtliche Entwicklung.


Bundesfinanzgesetze und Beilagen

Das Bundesfinanzgesetz

Das Bundesfinanzgesetz (BFG) sieht die Einnahmen und Ausgaben des kommenden Jahres vor und ist entsprechend für jedes Finanzjahr (entspricht dem Kalenderjahr) neu zu erlassen.

Der Bundesminister für Finanzen erstellt den Entwurf des BFG. Dieser Entwurf muss in der Bundesregierung verabschiedet und dem Nationalrat bis spätestens 10 Wochen vor dem Ende des laufenden Jahres zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Inhaltlich legt das BFG fest, welche Ausgaben im jeweils kommenden Jahr konkret getätigt werden dürfen. Es ist daher die bindende Grundlage der Gebarung in sachlicher, betraglicher und zeitlicher Hinsicht.

Der Bundesvoranschlag

Der Bundesvoranschlag (BVA) ist eine Anlage zum jeweiligen Bundesfinanzgesetz (BFG) und damit Teil des BFG. Er enthält die systematische Zusammenstellung der für das nächste Finanzjahr voraussichtlich zu leistenden Ausgaben und der zur Bedeckung dieser Ausgaben zu erwartenden Einnahmen. Die im BVA für die einzelnen Voranschlagsansätze angeführten Beträge stellen Obergrenzen dar, die nur unter bestimmten Voraussetzungen überschritten werden dürfen. Die Gliederung des BVA erfolgt nach Untergliederungen bzw. innerhalb einer Untergliederung nach organorientierten und finanzwirtschaftlichen Gesichtspunkten nach Art oder Zweck der Ausgaben oder Einnahmen.

Der Personalplan

Der Personalplan löst seit 1.1.2009 den Stellenplan ab. Als Anlage IV zum Bundesfinanzgesetz (BFG) ist er ebenso wie der Bundesvoranschlag (BVA) verbindlicher Bestandteil des BFG.

Für jede beim Bund beschäftigte Person muss einerseits das erforderliche Geld und andererseits die entsprechende Planstelle im Personalplan vorgesehen sein. Der Personalplan ist damit die gesetzliche Rahmenvorgabe, die angibt, in welcher Anzahl und in welchen Qualitäten Personalkapazitäten innerhalb eines Finanzjahres maximal zur Verfügung stehen.

Die Teilhefte

Die Teilhefte enthalten Detailinformationen zu den einzelnen Untergliederungen des BVA. Sie sind nach Voranschlagsposten gegliedert und enthalten zusätzliche Übersichten und Hinweise zum besseren Verständnis. Die Teilhefte sind nicht Bestandteil des BVA, sie dienen vielmehr als Hilfsmittel für den Nationalrat und die Verwaltungsorgane.

Die Arbeitsbehelfe

Der Arbeitsbehelf Erläuterungen dient der näheren Beschreibung der Voranschlagsbeträge der einzelnen Untergliederungen.

Der Arbeitsbehelf Beilagen enthält zusätzliche Übersichten zur Aufzeigung von Zusammenhängen und zum besseren Verständnis, wie zB budgetäre Eckwerte, EU-Gebarung, Forschung und Entwicklung.

Der Arbeitsbehelf Gesamtüberblick wird nach Beschlussfassung des Budgets durch den Nationalrat erstellt. Er entspricht dem Budgetbericht, der damit im Rahmen der parlamentarischen Behandlung des Budgets erfolgten Änderungen angepasst wird.

Der Budgetbericht

Mit dem Budgetbericht informiert die Bundesregierung den Nationalrat über Lage, Rahmenbedingungen und Entwicklung des Bundeshaushaltes. Der Budgetbericht ist spätestens zu Beginn der parlamentarischen Beratungen über den Entwurf des Bundesfinanzgesetzes dem Nationalrat vorzulegen. Er dient der Unterstützung der Beratungen. Siehe auch Arbeitsbehelf Gesamtüberblick.


Förderungsberichte

Die Bundesregierung legt dem Nationalrat jährlich eine sachlich und zeitlich gegliederte Übersicht über die aus Bundesmitteln gewährten Förderungen vor. Dieser Bericht bildet damit auch eine wesentliche Beurteilungsgrundlage für budget- und konjunkturpolitische Entscheidungen.

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