Budgets im Überblick

Budgetprovisorium

Sollte der Nationalrat bis 31. Dezember kein Budget für das Folgejahr beschließen, so gilt ab 1. Jänner ein so genannes Budgetprovisorium. Dies bedeutet, dass der Bundeshaushalt bis zum Inkrafttreten des neuen Budgets auf Basis des Vorjahresbudgets geführt wird.

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