Der Budgetkreislauf

Wie kommt das Budget zustande, wie wird es vollzogen und wer kontrolliert?

Budgetentwurf

Ausgangspunkt für die Erstellung des Budgets des Bundes für das folgende Finanzjahr sind die Vorgaben des Bundesministers für Finanzen in Form von Budgetrichtlinien. Darauf aufbauend übermitteln die einzelnen Bundesministerien die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Voranschläge.

Der Bundesminister für Finanzen erstellt daraus den Entwurf des Bundesfinanzgesetzes. Dieser muss von der Bundesregierung mit Ministerratsbeschluss (einstimmig) verabschiedet und dem Nationalrat spätestens 10 Wochen vor Ablauf des Jahres als Regierungsvorlage übermittelt werden.

Das Bundesfinanzgesetz enthält als Anlagen den Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Bundes (Bundesvoranschlag - BVA) sowie den Personalplan.

Beschluss des Bundesfinanzgesetzes

Der Nationalrat beschließt das jährliche Budget des Bundes in Form des Bundesfinanzgesetzes. Diesem Beschluss gehen die Budgetrede des Bundesministers für Finanzen sowie parlamentarische Beratungen im Budgetausschuss und im Plenum des Nationalrates voraus.

Falls der Entwurf des Bundesfinanzgesetzes nicht zeitgerecht von der Bundesregierung vorgelegt wird (10 Wochen vor Ablauf des Jahres), kann ein derartiger Entwurf auch durch Antrag der Abgeordneten eingebracht werden.

Der Bundesrat wirkt am Beschluss des Bundesfinanzgesetzes sowie bei Angelegenheiten des Budgetvollzugs nicht mit.

Budgetvollzug

Die Vollziehung des Bundesfinanzgesetzes obliegt dem jeweils zuständigen Bundesminister und dem Bundesminister für Finanzen. In bestimmten Bereichen des Budgetvollzugs wirken auch Nationalrat und  Rechnungshof mit.

Dem Bundesminister für Finanzen kommt allerdings beim Budgetvollzug auf Grund der Bundesverfassung eine besondere Stellung zu. Er ist für die Gesamtführung des Bundeshaushalts verantwortlich.

Instrumente der Steuerung des Budgetvollzugs

Beide Instrumente dienen dazu, budgetäre Abweichungen von den Plangrößen zu erkennen und Gegensteuerungsmaßnahmen zu ergreifen.

Der Bundesminister für Finanzen kann unter bestimmten Voraussetzungen Budgetüberschreitungen zustimmen oder Haftungen für den Bund übernehmen. Er hat darüber dem Nationalrat vierteljährlich zu berichten.

Bundesvermögen, -haftungen und -schulden

Ab bestimmten Wertgrenzen obliegen Verfügungen über Bundesvermögen, Übernahme oder Umwandlung von Haftungen des Bundes und Eingehen oder Umwandlung von Finanzschulden dem Nationalrat.

Die Aufnahme von Finanzschulden des Bundes, der Abschluss von Währungstauschverträgen und sonstigen Kreditoperationen sowie das Kassenmanagement des Bundes werden durch die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur im Namen und auf Rechnung des Bundes besorgt.

Ein Beispiel für die Mitwirkung des Rechnungshofs am Budgetvollzug ist die Gegenzeichnung aller Urkunden über Finanzschulden des Bundes.

Bundesrechnungsabschluss

Für die Kontrolle des Vollzugs des Budgets des Bundes steht dem Nationalrat der Rechnungshof als Hilfsorgan zur Verfügung. Ihm obliegt insbesonders die Prüfung der Haushaltsgebarung.

Die Grundlage für die endgültige Budgetkontrolle des Nationalrates bildet der Bundesrechnungsabschluss, dessen Genehmigung in Gesetzesform zu erfolgen hat. Die Prüfung kann schon vor Rechnungslegung einsetzen.

Der Rechnungshof ist weisungsfrei und nur dem Gesetz unterworfen.

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